Kosten

Erstgespräch:

Im Erstgespräch geht es um Orientierung. Ist psychotherapeutische Hilfe erforderlich? Geht es um Psychoprävention? Um rechtliche Beratung in einer Trennungs-/Scheidungssituation? Hier können Fragen beantwortet, erste psychische Hilfen geleistet werden. Es dauert 60 Minuten und wird mit € 150 berechnet.

Psychotherapie:

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. PKV/Beihilfe/gesetzlicher Krankenkasse) schulden Sie das Honorar persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung und Honorarvereinbarung. Dies gilt auch, wenn die Kosten der Therapie nicht im voller Höher von der Krankenkasse übernommen werden. Bitte beachten Sie auch, dass Sie auch bei Kostenübernahme durch Ihren Versicherer in Vorleistung gehen müssen. Die Rechnungslegung und Gebührenhöhe richtet sich nach der  Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Gebührenordnung für Ärzte (GOP/GOÄ), gemäß der Honorarvereinbarung. Die Kosten einer Therapiesitzung (50 min) betragen aktuell € 140,76 (3.5 facher Faktor).

Coaching und psych. Prävention vor/nach Trennung/Scheidung

Das Honorar pro Sitzung (50 min) beträgt € 190
Es gibt auch spezielle Angebote.

Paarberatung/-therapie

Das Honorar pro Sitzung (60-90 min) beträgt € 290
Es gibt auch spezielle Angebote.

Als Rechtsanwältin bin ich ausschließlich beratend im Rahmen von Trennungs- und Scheidungskonflikten tätig. Rechnungslegung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für umfangreichere Beratung und anwaltliche Vertretung z. B. vor Gericht müssen Kollegen beauftragt werden.

Die speziellen Wochenend-Workshops kosten € 750,00.  

Es gibt Ermäßigung für Studierende und nach Absprache.